Bei der Berechnung meiner Leistungen wird die aktuelle tierärztliche Gebührenordnung (GOT) zugrunde gelegt. Die zuletzt wirksam gewordene Novellierung der GOT ist aus dem Jahr 2022! Alle praktizierenden Tierärzte sind verpflichtet, die Gebührensätze, die in der GOT festgelegt sind, bei ihrer Leistungsabrechnung mindestens im einfachen Satz in Anrechnung zu bringen. Die Zahlung meiner Leistungen können Sie in bar begleichen. Die Integration eines ec-Cashgerätes (ec-Card-Zahlung) in das Praxisprogramm ist bisher nicht gelungen.
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